Allgemeine Geschäftsbedingungen

- für Stellenanbieter -

1. Präambel

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) gelten als grundlegende Vertragsbedingungen für Verträge zwischen Kunden und der Simpmatch GmbH, Kapuzinerstraße 9, 80337 München (Registergericht: Amtsgericht München; Registernummer: HRB 265076; vertreten durch die Geschäftsführer Richard Fischer und Steven Miller) (“Simpmatch“).

Der Kunde plant, die Simpmatch-Software beziehungsweise Dienstleistungen der Simpmatch für seine Personalbeschaffungszwecke zu nutzen. Die Inanspruchnahme der Dienste von Simpmatch ist darauf ausgelegt, den Rekrutierungsprozess des Kunden zu vereinfachen und seine Zielerfüllung in der Personalbeschaffung zu erleichtern.

2. Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Simpmatch und Kunden. Kunden können nur Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (“BGB”) und juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Der Abschluss eines Vertrages mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, abrufbar unter https://www.workerhero.com/agb?utm_source=google&utm_medium=organic

(3) Die AGB von Simpmatch gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden in Bezug auf einen und im Zusammenhang mit einem Vertrag unter Geltung dieser AGB sind in Textform (§ 126b BGB) vorzunehmen, es sei denn, es gelten speziellere gesetzliche oder aufgrund dieser AGB vereinbarte Formvorschriften.

3. Vertragsschluss auf unserer Website

(1) Sofern der Vertragsschluss für die Nutzung einer unserer digitalen Simpmatch-Plattformen (https://www.driverhero.de/ /https://www.workerhero.com/) und/oder weiterer Dienstleistungen nicht im Wege individueller Kommunikation, das heißt in persönlicher Anwesenheit, per E-Mail, Post, sondern online auf unserer Website erfolgt, kommt der Vertrag wie folgt zustande: Erst die Bestellung der Dienstleistungen durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar. Um die Bestellung vorzunehmen, durchläuft der Kunde den Bestellprozess auf unserer Website und trägt die dort abgefragten Angaben ein. Vor Absendung der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Bestelldaten noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Erst mit der Absendung der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

(2) Simpmatch kann dieses Angebot innerhalb von fünf Arbeitstagen (“Montag bis Freitag”) durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per Post, oder E-Mail annehmen; maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Zeitpunkt des Zugangs der Auftragsbestätigung bei dem Kunden.

(3) Die Bestimmungen in §§ 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 BGB werden hiermit ausdrücklich abbedungen.

4. Dienstleistungen von Simpmatch

(1) Simpmatch verpflichtet sich, die in den vorliegenden AGB festgelegten Dienstleistungen in Verbindung mit den diese spezifizierenden Verträgen (gesonderter Dienstvertrag oder Auftragsbestätigung) zu erbringen.

(2) Simpmatch schuldet hierbei nur ein Tätigwerden, jedoch keinen Erfolg. Die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 611 ff. BGB finden ergänzende Anwendung, soweit diese AGB und die diese mit einbeziehenden Verträge keine eigene Regelungen enthalten.

(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 14 Tagen, ist Simpmatch berechtigt ihre Leistungen zu pausiert und keine Bewerber weiterzuleiten bis die verspäteten Zahlungen eingehen.

4.1 Zugang zu der Simpmatch-Software und den -Datensätzen

(1) Der Kunde wählt bei Vertragsabschluss einen oder mehrere der von Simpmatch angebotenen Leistungsplänen aus und erhält grundsätzlich jeweils Zugang zu den entsprechenden Bereichen der Simpmatch-Software. Simpmatch wird dem Kunden, falls er eine Softwarelösung gewählt hat, innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen nach Vertragsschluss die Möglichkeit einräumen, ein Kundenkonto anzulegen und auf die vorgenannten Bereiche zuzugreifen. Während der Vertragslaufzeit hat der Kunde, außer bei außergewöhnlichen Umständen wie beispielsweise bei Wartungsarbeiten, jederzeit Zugriff auf sein Kundenkonto.

(2) Falls der Kunde einen Leistungsplan ohne die Nutzung der Simpmatch-Software gewählt hat, wird für diesen kein Kundenkonto auf einer Simpmatch-Plattform erstellt. Die für den Kunden von Simpmatch generierten Bewerber (nachstehend auch als “Kandidaten” bezeichnet) werden diesem in einer comma separated values-Datei (“CSV”) ab der auf den Vertragsschluss folgenden Woche jeweils zum Ende der Arbeitswoche an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zugesendet.

4.2 Bewerberprofile

(1) Je nach gewähltem Leistungsplan werden für den Kunden Kandidatenprofile in unterschiedlicher Ausgestaltung generiert. Jedes qualifizierte Bewerberprofil enthält zumindest Bewerberdaten wie den Vor- und Nachnamen und auf deren Echtheit geprüfte Daten wie die Kontakt-E-Mail und die Kontakt-Telefonnummer.

(2) Des Weiteren können auf einer Simpmatch-Plattform verifizierte Bewerberprofile erstellt werden. Vorgenannte Profile enthalten jedenfalls die im vorigen Absatz aufgeführten Mindestbewerberdaten und bestimmte Arbeitspapiere (amtlicher Identitätsnachweis / Führerschein /Arbeitserlaubnis), bei denen Simpmatch versucht, diese auf ihre Authentizität zu prüfen und dem Kunden hierzu eine Einschätzung abzugeben. Falls aus dem Verifizierungsverfahren eine positive Einschätzung zur Authentizität resultiert, wird das Bewerberprofil mit einem blauen Haken auf der Plattform versehen. Die Authentizität der Arbeitspapiere bzw. die Abgabe einer zutreffenden Einschätzung von Simpmatch kann nicht garantiert werden.

(3) Ferner gibt es auf den Simpmatch-Plattformen auch die Variante der handpicked Bewerberprofile. Bei diesen Profilen werden die von dem Bewerber gemachten Angaben von Simpmatch kontrolliert, um eine möglichst hohe Wahrscheinlichkeit der Korrektheit der Angaben zu gewährleisten. Darüber hinaus führt ein Recruiting Agent eine manuelle oder automatisierte Beurteilung der Kandidaten anhand objektiver, vom Kunden in der Stellenbeschreibung spezifizierter Kriterien durch, um die relevantesten Bewerber vorzufiltern. Der Kunde hat schließlich die Möglichkeit, diverse erforderliche Arbeitspapiere aus der Simpmatch-Software herunterzuladen, sofern sie vom Bewerber zur Verfügung gestellt werden und Simpmatch nicht bereits eine Einschätzung zu deren Authentizität abgegeben hat.

4.3 Recruiting Features

Die Simpmatch-Software bietet eine Vielzahl von technischen Recruiting Features und Kommunikationslösungen für einen zielgerichteten Prozess. Dazu gehören insbesondere der Recruiting Assistant und der Matching-Algorithmus für die vorgelagerte Zuordnung der Bewerberprofile, der Online-Editor zur Erstellung von Stellenanzeigen, das Bewerbermanagementsystem/Applicant Tracking System ("ATS") und die automatisierte Kommunikationshilfe mit den Bewerbern.

4.4 Talent Solution, Application Push, Stellenanzeigen & Talent Service

4.4.1 Reach/ Reach Boost/ Reach Deutschlandweit

Simpmatch bietet dem Kunden mit den drei Produkten Reach, Reach Boost und Reach Deutschland eine Lösung zur Generierung einer hohen Anzahl qualifizierter Bewerbungen. Reach ermöglicht eine regional ausgerichtete Kampagne zur Ansprache von Kandidaten im Umkreis von 50 km. Reach Boost erweitert diese Reichweite innerhalb desselben Radius durch eine intensivere und verstärkte Ausspielung. Reach Deutschland umfasst eine deutschlandweite Verbreitung der Recruiting-Kampagne. Alle Produkte beinhalten die Ausspielung über verschiedene Kanäle, einschließlich des WorkerHero-Kandidatenpools. Der Kunde erhält darüber hinaus Zugang zur WorkerHero-Plattform zur Einsicht und Verwaltung der eingehenden Bewerbungen. Optional können eine persönliche Vorqualifizierung der Bewerber durch Simpmatch sowie eine Anbindung an ein bestehendes Bewerbermanagementsystem (ATS) beauftragt werden. Die Kampagnen werden durch ein begleitendes Performance-Reporting unterstützt, das der Analyse der Wirksamkeit sowie der kontinuierlichen Optimierung dient

.

4.4.2 Stellenanzeigen

(1) Simpmatch bietet dem Kunden die Möglichkeit, auf den Simpmatch-Plattformen individuelle Stellenanzeigen zu schalten, um innerhalb des Simpmatch-Pools gesondert auf zu besetzende Stellen hinzuweisen. Ein Zugang zur Simpmatch-Software wird dabei nicht gewährt.

(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Schaltung seiner Stellenanzeige nicht gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen verstößt. Es ist uns gestattet, Stellenanzeigen zu sperren, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder gegen die vorliegenden AGB verstoßen. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht des Verstoßes ausgeräumt ist. Bei einem Vorfall im Sinne des vorstehenden Absatzes fordern wir Sie unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Ausräumung des Vorwurfs auf. Mit der Sperrung der Stellenanzeige warten wir bis zum Fristablauf ab, wenn dies im Einzelfall ohne Gefährdung unserer berechtigten Interessen möglich sein sollte oder wenn unser berechtigtes Interesse an einer sofortigen Sperrung Ihr berechtigtes Interesse an einer Fortsetzung der Anzeigenschaltung im Einzelfall nicht überwiegen sollte.

4.4.3 Talent Service/Hire Paket

Simpmatch erstellt und führt für den Kunden eine dedizierte Suche für eine zu besetzende Stelle durch. Dabei generiert entweder ein Recruiting Agent handpicked Profile für den Kunden oder die Generierung des Profils erfolgt automatisch, sodass die Mindestanzahl der vertraglich festgelegten tatsächlichen Bewerbungen erfolgversprechender Kandidaten (Bewerbergarantie) oder Einstellungen (Einstellungsgarantie) erreicht werden kann. Neben einer Mindestanzahl an Bewerbungen und Einstellungen ist in einem Talent Service-Plan auch eine Zahl an kostenfreien Einstellungen aus den Bewerbungen kontingentiert. Die Kosten für Einstellungen, die über dieses kostenfreie Kontingent an Einstellungen hinausgehen, sind in dem jeweiligen Vertrag geregelt.

4.4.3.1 Bewerbergarantie:

Simpmatch bietet dem Kunden im Rahmen des Produkts Bewerbergarantie eine garantierte Mindestanzahl an Bewerbungen für eine definierte Position oder Positionengruppe. Die genaue Anzahl wird individuell vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich, jede eingehende Bewerbung zeitnah zu prüfen und bei Ablehnung nachvollziehbar zu begründen, warum der Kandidat oder die Kandidatin objektiv nicht den zuvor vereinbarten Anforderungen entspricht.

Eine Ablehnung wird nur dann als valide gewertet, wenn sie sachlich auf die im Vorfeld gemeinsam definierten Qualifikationskriterien Bezug nimmt. Nicht anrechenbar sind insbesondere Ablehnungen mit folgenden Begründungen:

Nicht-Erreichbarkeit oder ausbleibende Rückmeldung des Bewerbers,

jegliche Form von Diskriminierung nach AGG,

nachträgliche Änderungen des Anforderungsprofils oder der Suchkriterien,

Wegfall oder Reduktion des Einstellungsbedarfs nach Kampagnenstart,

subjektive Einschätzungen ohne objektiv nachvollziehbare Grundlage (z. B. „Kein gutes Bauchgefühl“, „Optisch nicht passend“ o. ä.).

Simpmatch behält sich vor, Bewerbungen bei unzureichender oder unzulässiger Begründung dennoch auf das garantierte Kontingent anzurechnen. Der Anspruch auf Erfüllung der Bewerbergarantie entfällt, wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflicht – insbesondere der fristgerechten, transparenten Rückmeldung zu allen eingegangenen Bewerbungen – nicht nachkommt oder diese nicht in angemessener Weise begründet.

4.4.3.2 Einstellungsgarantie

Simpmatch bietet dem Kunden im Rahmen des Produkts Einstellungsgarantie die Zusicherung, dass für die definierte Position oder Positionengruppe eine Einstellung erfolgt. Dafür werden fortlaufend geeignete Kandidaten vorgestellt, bis ein Arbeitsvertrag zustande kommt. Der Kunde verpflichtet sich, jede eingehende Bewerbung zeitnah zu prüfen und bei Ablehnung nachvollziehbar zu begründen, warum der Kandidat oder die Kandidatin objektiv nicht den zuvor vereinbarten Anforderungen entspricht.

4.5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungserbringung von Simpmatch durch geeignete und erforderliche Kooperationshandlungen fördern. Dies beinhaltet insbesondere die Empfehlungen von Simpmatch im Hinblick auf eine zielgerichtete Zusammenarbeit umzusetzen. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 162 BGB, gelten entsprechend.

(2) Das Recht des Kunden auf Cash-Back aus den Talent Service- oder Hire-Paketen, wie im Vertrag vereinbart, kann erst nach vollständigem Abschluss der Kampagne und etwaiger im Vertrag festgelegter Verlängerungen geltend gemacht werden. Der Kunde muss sein Recht auf Cash-Back in schriftlicher Form innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Kampagne und aller vereinbarten Verlängerungen geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Datum der Beendigung der Kampagne oder der letzten vereinbarten Verlängerung. Wird das Cash-Back nicht innerhalb dieser Frist schriftlich beantragt, erlischt der Anspruch.

(3)  Der Kunde hat ferner eine Pflicht zur Mitwirkung hinsichtlich des Talent Service-Plans, um einen Anspruch auf Erfüllung der Mindesteinstellungen zuhaben. Der Kunde verpflichtet sich, mindestens 80 % der übermittelten Bewerbungen zu einem ernsthaften und ergebnisoffenen Bewerbungsgespräch einzuladen und zu führen. Im Streitfalle liegt die Beweislast beim Kunden, diese Einladungsquote nachzuweisen. Ferner muss der Kunde die Besetzung der Stelle durch einen anderen Anbieter oder Kanal melden, sofern dieser die Einstellungsgarantie beeinflusst. Ohne Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht entsteht kein Anspruch aus der in Ziffer 4.4.3 genannten Einstellungs-Garantie.

(4) Es entsteht ferner kein Anspruch aus der in Ziffer 4.4.3 genannten Einstellungs-Garantie (Cashback), wenn die Gründe für die Nichteinstellung ausschließlich in der Sphäre des Kunden liegen, wie insbesondere durch

- Einführung eines Einstellungsstopps während der Vertragslaufzeit durch den Kunden.

- wirtschaftlich begründete Ablehnung von Einstellungen (z. B. Budgetstreichungen, interne Umstrukturierungen).

- nicht mit WorkerHero abgestimmte oder genehmigte Änderungen des Stellenprofils, insbesondere bei Kürzungen des Gehaltsangebotes im Vergleich zu der bei Vertragsschluss vereinbarten Spanne, bei Wechsel des Jobprofils oder des Aufgabenbereichs während der Laufzeit, bei Besetzung der Stelle über einen anderen Kanal und bei Nicht oder nicht rechtzeitiger Erfüllung der Vergütungspflicht gegenüber Simpmatch.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, Bewerberprofile innerhalb von maximal drei (3) Werktagen nach Bereitstellung auf der WorkerHero-Plattform anzunehmen oder abzulehnen. Der Kunde ist verpflichtet, den Bearbeitungsstatus, der über die Plattform erhaltenen Bewerbungen (insbesondere Angaben zu Nichterreichbarkeit, Terminierung von Vorstellungsgesprächen, Vereinbarung von Probearbeitstagen oder vergleichbare Rückmeldungen) mindestens einmal innerhalb von sieben (7) Kalendertagen zu aktualisieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein entsprechendes Update behält sich Simpmatch das Recht vor, eine vereinbarte Cashback- oder Rückzahlungsregelung nicht zu gewähren. Bei angebundener externer Bewerbermanagement-Software (ATS) muss die finale Rückmeldung zur Einstellung oder Nicht-Einstellung dennoch verbindlich im WorkerHero-Tool erfolgen.

(6) Beendigt der Kunde während der Vertragslaufzeit die Kampagne einseitig oder möchte diese aussetzen, besteht kein Anspruch auf (Teil-)Erstattung oder Cashback. Die vertraglich vereinbarte Leistungspflicht bleibt davon unberührt.

(7) Schließlich hat der Kunde hinsichtlich des Talent Service-Plans die Pflicht, jedes Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses, welches auf einer Bewerbung von einer Simpmatch-Plattform resultiert, an Simpmatch in Textform innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsschluss zu melden. Diese Pflicht entsteht ab dem Startdatum des Talent Service-Plans und endet sechs (6) Monate nach der Beendigung des Leistungsaustausches. Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, hat der Kunde an Simpmatch eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 EUR zu leisten.

4.6 Ausführung durch Subunternehmer

Simpmatch ist berechtigt, Dienste Dritter im Rahmen der Leistungserbringung in Anspruch zu nehmen. Diese Berechtigung beinhaltet unter anderem das Recht, etwaige für das Auftragsverhältnis relevante Kundeninformationen an einen Dritten weiterzugeben. Der Kunde kann die Zustimmung nur bei Vorliegen von sachlichen Gründen verweigern.

5. Zahlungsbedingungen

(1) Grundsätzlich enthält der gesonderte Dienstvertrag oder die Auftragsbestätigung die Vereinbarung zwischen den Parteien über die vom Kunden an Simpmatch zu zahlende Vergütung. Sofern im gesonderten Dienstvertrag oder in der Auftragsbestätigung nicht anderweitig angegeben, werden die Dienstleistungen wie folgt abgerechnet: Die Abonnementgebühren (Talent Solution/Talent Service) sind grundsätzlich als einmalige Vorauszahlung zu leisten. Nach gesondertem Wunsch des Kunden kann die Abonnementgebühr auch in monatlichen oder quartalsmäßigen Teilbeträgen über die Laufzeit des Vertrages geleistet werden. Das Budget (Application Push/Stellenanzeigen) ist als einmalige Vorauszahlung zu leisten. Nach gesondertem Wunsch des Kunden kann das Budget auch in monatlichen oder quartalsmäßigen Teilbeträgen über die Laufzeit des Vertrages geleistet werden. Jede weitere Zusatzleistung, wie beispielsweise der Recruiting Support, als auch die Einrichtung- und Schulungsgebühren sind als einmalige Vorauszahlung zu leisten.

(2) Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Alle Zahlungen werden in Euro abgerechnet und grundsätzlich über die von Simpmatch angebotenen Online-Bezahlverfahren oder auf Rechnung abgewickelt. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug.

(3) Ab Eintritt des Zahlungsverzugs berechnet Simpmatch Mahngebühren und Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe. Der Kunde trägt alle Kosten eines eventuell folgenden gerichtlichen Mahnverfahrens. Außerdem behalten wir uns vor, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

(4) Alle im Rahmen eines Vertrages zu zahlenden Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer ("USt."). Falls jedoch USt. anfällt, trägt diese der Kunde. Alle gegebenenfalls anfallenden Überweisungen werden per Electronic Funds Transfer auf folgendes Konto getätigt:

Kontoinhaber: Simpmatch GmbH

Bankname: Commerzbank

IBAN: DE34 7004 0048 0857 8460 00

BIC: COBADEFFXXX.

Dabei sind alle Zahlungen unter Angabe der Simpmatch-Rechnungsnummer zu leisten.

(5) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

6. Laufzeit und Beendigung der Vereinbarung

(1) Grundsätzlich enthält der gesonderte Dienstvertrag oder die Auftragsbestätigung die Vereinbarung der Parteien über die Laufzeit des Vertragsverhältnisses. Folgende Regelungen zur Laufzeit gelten, falls der gesonderte Dienstvertrag oder die Auftragsbestätigung keine abweichenden Vereinbarungen enthalten: Hinsichtlich der Talent Service Pakete, Reach Pakete und Hire Pakete gilt, dass sich deren Laufzeit nach Ablauf automatisch um den ursprünglichen Zeitraum verlängert, es sei denn, eine Vertragspartei kündigt den Vertrag schriftlich mindestens vor Ablauf des letzten Viertels der ursprünglichen Laufzeit. Hierbei sind Telekommunikationsmittel ausgeschlossen.

(2) Des Weiteren hat der Kunde nach Beendigung des laufenden Vertragsverhältnisses die Möglichkeit, noch vier (4) Wochen auf seine Daten in der Simpmatch-Software zuzugreifen.

(3) Eine ordentliche Kündigung ist während des Leistungszeitraums ausgeschlossen. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die in den Artikeln 7, 10 und 11 dieser AGB enthaltenen Bestimmungen überdauern den Ablauf oder die Kündigung des Vertrages für unbestimmte oder für die in den sonstigen Vertragsbestandteilen festgelegte Zeit.

7. Urheber- und sonstige Leistungsschutzrechte

(1)  Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder anderen Rechten

In dem vorliegenden Vertragsverhältnis werden keine Eigentums- oder Nutzungsrechte, Lizenzen oder sonstige Rechte an der Software von Simpmatch auf den Kunden übertragen. Alle Rechte an der vom Kunden genutzten Software, an den Marken, Titeln, Warenzeichen und Urheberrechten von Simpmatch sowie an sonstigen geistigen Eigentumsrechten verbleiben uneingeschränkt bei Simpmatch.

(2) Alle von Simpmatch veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht von Simpmatch. Ausgenommen hiervon sind lediglich die von Simpmatch veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen, die vom Kunden oder einem Dritten erstellt und von Simpmatch unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.

(3) Simpmatch ist Hersteller und Urheber seiner Datenbanken im Sinne von §87a Urhebergesetz (“UrhG”) und § 4 UrhG und Inhaber aller damit verbundenen Exklusivrechte.

8. Datennutzung und Datenschutz

8.1 Definitionen

Für die Zwecke der Ziffer 8 dieser AGB haben die Begriffe "personenbezogene Daten", ”Verantwortlicher”, ”Auftragsverarbeiter”, ”betroffene Person”, "besondere Kategorien personenbezogener Daten", "Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten", "Empfänger" und "Aufsichtsbehörde" die gleiche Bedeutung wie in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (“DSGVO”). "Bewerberdaten" sind alle personenbezogenen Daten, die dem Kunden im Rahmen unserer Dienstleistungen über die Kandidaten offengelegt werden.

8.2 Einhaltung der Datenschutzgesetze

Simpmatch und der Kunde verpflichten sich, alle anwendbaren Datenschutzgesetze oder -vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung personenbezogener Daten einzuhalten, einschließlich und insbesondere die der DSGVO. Für die Zwecke der DSGVO erkennen die Parteien an, dass jede von ihnen getrennt und unabhängig die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit diesen AGB bestimmt. Die Parteien verarbeiten diese personenbezogenen Daten nicht als gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche. Jede Vertragspartei erfüllt die Verpflichtungen, die für sie als für die Verarbeitung Verantwortliche im Rahmen der DSGVO gilt und jede ist einzeln und gesondert für ihre eigene Compliance verantwortlich.

8.3 Verpflichtungen

Jede Partei stellt in ihrem Verantwortungsbereich sicher:

- dass sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung personenbezogener Daten und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Zerstörung oder Beschädigung personenbezogener Daten ergreift, und

- dass sie die andere Partei in angemessener Weise bei der Erfüllung von Anträgen auf Wahrung der Rechte der betroffenen Personen unterstützt.

8.4 Verwendung von Bewerberdaten

Der Kunde wird die Bewerberdaten ausschließlich für seine eigenen Personalbeschaffungszwecke erheben und/oder verwenden. Der Kunde wird insbesondere die Bewerberdaten nicht für die Personalbeschaffung Dritter verwenden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kunden, welche selbst als Personaldienstleister zu qualifizieren sind. Deren Berechtigung zur Bewerberdatenerhebung und/oder -verwendung erstreckt sich ausschließlich auf das bestehende Auftragsverhältnis. Wenn und soweit der Kunde unberechtigt Bewerberdaten an Dritte weitergibt, verwirkt er eine Vertragsstrafe. In weiterer Folge hat der Kunde an Simpmatch eine Zahlung in Höhe von 10.000 EUR zu leisten. Simpmatch behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor. Des Weiteren gehen alle Ansprüche aufgrund der unberechtigten Datenweitergabe zu Lasten des Kunden.

8.5 Berechtigungsnachweise

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die volle Verantwortung für alle Aktivitäten zu übernehmen, die unter seinem Kundenkontonamen, unter dem Kundenkontonamen eines autorisierten Mitarbeiters des Kunden oder unter anderen Anmeldeinformationen des Kunden stattfinden. Der Kunde stimmt zu, sein Konto nicht zu verkaufen, zu übertragen, abzutreten oder anderen zu erlauben, es zu benutzen, soweit es diese AGB nicht gestatten. Der Kunde verpflichtet sich, Simpmatch unverzüglich über jede unbefugte Nutzung eines dem Kunden zugewiesenen Passworts oder Kontos oder jede andere Verletzung der Sicherheit oder Vertraulichkeit zu informieren. In einem solchen Fall hat Simpmatch das Recht, ohne Beschränkung anderer Rechte unter diesen AGB, das Konto zu löschen.

9. Kooperation in den Medien

(1) Der Kunde ermächtigt Simpmatch, das Logo des Kunden auf der Simpmatch-Website und auf den Websites der Simpmatch untergeordneten Marken zu veröffentlichen. Diese Maßnahme wird ergriffen, um potenzielle Bewerber auf die Personaleinstellungsabsichten des Kunden hinzuweisen.

(2) Der Kunde ermächtigt Simpmatch während der Vertragslaufzeit seinen Firmennamen und -logo in Social-Media-Posts sowie für Anzeigen, insbesondere in Jobportalen, gemäß seinen Markenrichtlinien zu verwenden. Darüber hinaus kann der Kunde Simpmatch mit Social-Media-Posts unterstützen, um beide Marken gemeinsam zu stärken. Diese Social-Media-Posts und die damit einhergehende Verwendung von Bildern und Texten bedürfen grundsätzlich der vorherigen Abstimmung.

(3) Der Kunde und Simpmatch vereinbaren bei gegenseitigem Einverständnis, während und nach der Laufzeit dieses Vertrages mit Testimonials für die Dienstleistungen von Simpmatch zu werben.

10. Vertraulichkeit

(1) Haben die Parteien ein gegenseitiges NDA abgeschlossen, so gelten die darin enthaltenen Bestimmungen für den Austausch vertraulicher Informationen im Rahmen des Vertragsverhältnisses. Liegt jedoch kein solches NDA vor, so regeln die folgenden Klauseln den Austausch vertraulicher Informationen zwischen den Parteien.

(2) "Vertrauliche Informationen" im Sinne dieser AGB sind alle technischen und nichttechnischen Informationen, die eine Partei ("Offenbarer") der anderen Partei ("Empfänger") offenbart, unabhängig von der Form, in der dies geschieht. Der vertrauliche Charakter der Informationen wird dem Empfänger entweder zum Zeitpunkt der Offenlegung durch den Offenbarer mitgeteilt oder in Anbetracht der Art oder der Umstände ihrer Offenlegung können sie billigerweise als vertraulich angesehen werden.

(3) Damit jede Partei auf die vertraulichen Informationen der anderen Partei zugreifen, sie nutzen und erforderlichenfalls verfolgen kann, vereinbaren die Parteien Folgendes: Jede Partei verpflichtet sich als Empfänger von vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhalten hat, (i) diese vertraulichen Informationen geheim zu halten und (ii) keine vertraulichen Informationen der anderen Partei für andere Zwecke zu verwenden als zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Vertragsverhältnis, und ferner (iii) dass sie vertrauliche Informationen der anderen Partei nur an ihre Mitarbeiter oder Subunternehmer weitergibt, die diese Informationen kennen müssen, um ihre Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zu erfüllen, und bestätigt, dass diese Personen zuvor zugestimmt haben, an Bedingungen gebunden zu sein, die mindestens so restriktiv sind wie die dieses Abschnitts (es sei denn, diese Personen haben als Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsvertrag bereits solchen Bedingungen zugestimmt), und (iv) alle vertraulichen Informationen der anderen Partei mit demselben Maß an Sorgfalt zu behandeln, wie sie auch ihren eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art zuteil werden lässt, in keinem Fall jedoch mit weniger als einem angemessenen Maß an Sorgfalt.

(4) Die vorgenannten Verpflichtungen gelten nicht, soweit der Empfänger nachweisen kann, dass die Informationen (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt oder zugänglich waren oder später ohne Verschulden des Empfängers allgemein bekannt oder zugänglich wurden; oder (b) sich zu oder nach dem Zeitpunkt, zu dem der Offenbarer sie dem Empfänger mitgeteilt hat, rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit im Besitz des Empfängers befunden haben; oder (c) vom Empfänger unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen des Offenbarers entwickelt wurden, was durch einschlägige Aufzeichnungen belegt werden kann; oder (d) von dem Offenbarer an einen unbeteiligten Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit weitergegeben wurden; oder (e) durch eine schriftliche Zustimmung des Offenbarers abgedeckt waren und daher genutzt werden konnten; oder (f) die offengelegt wurden und auf einem rechtskräftigen Gerichtsbeschluss oder einer behördlichen Anordnung beruhen, insoweit das der rechtskräftige Gerichtsbeschluss oder die behördliche Anordnung eine solche Offenlegung vorschreibt.

(5) Die Verpflichtungen gelten während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnis.

11. Garantien / Haftung

(1) Simpmatch übernimmt keinerlei Garantien. Ausgenommen hiervon sind Garantien, die sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergeben.

(2) Die Haftung der Parteien wird wie folgt beschränkt:

(a) Die Haftung ist vorbehaltlich der Regelung in § 11 Abs. 2 (d) dieser AGB dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(b) Im Falle grober Fahrlässigkeit ist, vorbehaltlich der Regelung in § 11 Abs. 2 (d) dieser AGB, die Haftung der Höhe nach auf hundert Prozent (100%) desjenigen Betrages beschränkt, der Simpmatch im Zusammenhang mit dem für die fragliche Pflichtverletzung relevanten Auftrag insgesamt geschuldet ist.

(c) Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Parteien, vorbehaltlich der Regelung in § 11 Abs. 2 (d) dieser AGB, auf bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden und vertragstypische Schäden beschränkt.

(d) Die Parteien haften unabhängig vom Grad der Fahrlässigkeit für jedwede Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit von Personen der anderen Partei sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes die in Zusammenhang mit oder in Erfüllung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis entsteht. Im selben Maße haften die Parteien für Verletzungen von Pflichten, die wesentlich für dieses Vertragsverhältnis sind („Kardinalpflichten“). Wesentlich sind insbesondere solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Parteien unbeschränkt.

(3) Bei einem von Simpmatch verschuldeten Datenverlust, haftet der Simpmatch ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten bzw. des Systems, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten entstanden wären.

(4) Die Parteien sind verpflichtet, einen ihnen entstehenden Schaden im Rahmen des Zumutbaren abzuwenden und zu mindern.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Simpmatch.

12. Abwerbeverbot

Während der Laufzeit eines Vertragsverhältnisses und für ein (1) Jahr danach verpflichtet sich jede Partei, weder für sich selbst noch für einen Dritten Personal der anderen Partei, das an der Erbringung oder Überwachung der Dienstleistungen beteiligt ist, ohne Zustimmung zur Einstellung zu bewegen oder einzustellen.

13. Salvatorische Klausel

Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB oder eines mit diesen im Zusammenhang stehenden Vertrages als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, so bleibt die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In einem solchen Fall bemühen sich die Parteien, eine rechtlich wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Absicht der Parteien am besten gerecht wird.

14. Schlussbestimmungen

(1) Diese AGB, alle Verträge, welche diese AGB miteinbeziehen und die in Bezug genommenen Anhänge stellen die endgültige und vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar.

(2) Ergänzungen oder Änderungen der diese AGB einbeziehenden Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 126 BGB). Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.

(3) Im Falle eines Widerspruchs oder einem Konflikt zwischen den Bedingungen dieser AGB und einem diesen miteinbeziehenden Vertrag gehen die Regelungen dieser AGB vor (Geltungsvorrang).

(4) Diese AGB und alle Verträge, in denen vorliegende AGB miteinbezogen worden sind, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Parteien vereinbaren, dass das UN-Kaufrecht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die Parteien vereinbaren und unterwerfen sich hiermit – soweit zulässig - der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in München für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB oder aus diesen miteinbeziehenden Verträgen ergeben.

Stand September 2025

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