Allgemeine Geschäftsbedingungen

- für Stellenanbieter -

1. Präambel

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) gelten als grundlegende Vertragsbedingungen für Verträge zwischen Kunden (nachstehend auch als “Sie“ oder “Ihnen“ bezeichnet) und der Simpmatch GmbH, Nymphenburger Straße 108A, 80636 München (Registergericht: Amtsgericht München; Registernummer: HRB 265076; vertreten durch die Geschäftsführer Richard Fischer und Steven Miller) (nachstehend als “Simpmatch”, “wir“ oder “uns“ bezeichnet). Der Kunde plant, die Simpmatch-Software beziehungsweise unsere Dienstleistungen für seine Personalbeschaffungszwecke zu nutzen. Die Inanspruchnahme unserer Dienste ist darauf ausgelegt, den Rekrutierungsprozess des Kunden zu vereinfachen und seine Zielerfüllung in der Personalbeschaffung zu erleichtern. Simpmatch schuldet hierbei nur ein Tätig werden, jedoch keinen Erfolg. Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.

2. Geltungsbereich

Die vorliegenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Kunden können nur Unternehmer im Sinne des § 14 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (“BGB”) und juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Der Abschluss eines Vertrages mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf einen und im Zusammenhang mit einem Vertrag sind in Textform (§ 126b BGB) vorzunehmen, es sei denn, es gelten speziellere gesetzliche Formvorschriften oder aufgrund dieser AGB vereinbarte Formvorschriften.

3. Vertragsschluss auf unserer Website

Sofern der Vertragsschluss für die Nutzung einer unserer digitalen Simpmatch-Plattformen (https://www.driverhero.de/ /https://www.workerhero.com/) und/oder weiterer Dienstleistungen nicht im Wege individueller Kommunikation, das heißt in persönlicher Anwesenheit, per E-Mail, Fax, Post, Telefon oder ähnlichem, sondern online auf unserer Website erfolgt, kommt der Vertrag wie folgt zustande: Erst die Bestellung der Dienstleistungen durch Sie ist ein bindendes Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Um die Bestellung vorzunehmen, durchlaufen Sie den Bestellprozess auf unserer Website und tragen die dort abgefragten Angaben ein. Vor Absendung der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Bestelldaten noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Erst mit der Absendung der Bestellung geben Sie uns ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Wir können Ihr Angebot innerhalb von fünf Arbeitstagen (“Montag bis Freitag”) durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per Post, Fax oder E-Mail annehmen; maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Zeitpunkt des Zugangs unserer Auftragsbestätigung bei Ihnen.§ 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 BGB werden hiermit abbedungen.

4. Dienstleistungen von Simpmatch

Simpmatch verpflichtet sich, die in den vorliegenden AGB festgelegten Dienstleistungen in Verbindung mit den diese spezifizierenden Verträgen zu erbringen. Die von Simpmatch geschuldeten Leistungen richten sich folglich insbesondere nach den von dem Kunden gewählten Leistungsplänen (“TalentSolution” / “Application Push, Recruiting Campaign” / “Talent Service” /“Stellenanzeigen”), welche in einem gesonderten Dienstvertrag oder in einer Auftragsbestätigung konkret definiert sind. Die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 611 ff. BGB finden ergänzende Anwendung, soweit diese AGB und die diese mit einbeziehenden Verträge keine eigene Regelungen enthalten.

4.1 Zugang zu der Simpmatch-Software und den -Datensätzen

Der Kunde wählt bei Vertragsabschluss einen oder mehrere der von Simpmatch angebotenen Leistungsplänen aus und erhält grundsätzlich jeweils Zugang zu den entsprechenden Bereichen der Simpmatch-Software. Simpmatch wird dem Kunden, falls er eine Softwarelösung gewählt hat, innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen nach Vertragsschluss die Möglichkeit einräumen, ein Kundenkonto anzulegen und auf die vorgenannten Bereiche zuzugreifen. Während der Vertragslaufzeit hat der Kunde, außer bei außergewöhnlichen Umständen wie beispielsweise bei Wartungsarbeiten, jederzeit Zugriff auf sein Kundenkonto. Falls der Kunde einen Plan ohne die Nutzung der Simpmatch-Software gewählt hat, wird für diesen kein Kundenkonto auf einer Simpmatch-Plattform erstellt. Die für den Kunden von Simpmatch generierten Bewerber (nachstehend auch als “Kandidaten” bezeichnet) werden diesem in einer comma separated values-Datei (“CSV”) ab der auf den Vertragsschluss folgenden Woche jeweils zum Ende der Arbeitswoche an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zugesendet.

4.2 Bewerberprofile

Je nach gewähltem Leistungsplan werden für den Kunden Kandidatenprofil ein unterschiedlicher Ausgestaltung generiert. Jedes qualifizierte Bewerberprofil enthält zumindest Bewerberdaten wie den Vor- und Nachnamen und auf deren Echtheit geprüfte Daten wie die Kontakt-E-Mail und die Kontakt-Telefonnummer. Darüber hinaus kann der Bewerber sein Profil mit weiteren Informationen komplementieren. Dies beinhaltet unter anderem folgende mögliche Angaben: Adressdaten, Führerschein (falls erforderlich), Steueridentifikationsnummer (ja/nein), Sozialversicherungsausweis (ja/nein), Arbeitserlaubnis (ja/nein), Krankenversicherung (ja/nein), Immatrikulationsbescheinigung (ja/nein), Gesundheitszeugnis (ja/nein), polizeiliches Führungszeugnis (ja/nein), verfügbare Arbeitszeiten, Arbeitserfahrung, berufliche Qualifikation. Des Weiteren können auf einer Simpmatch-Plattform verifizierte Bewerberprofile erstellt werden. Vorgenannte Profile enthalten jedenfalls die im vorigen Absatz aufgeführten Mindestbewerberdaten und bestimmte Arbeitspapiere (amtlicher Identitätsnachweis / Führerschein /Arbeitserlaubnis), bei denen Simpmatch versucht diese auf ihre Authentizität zu prüfen und dem Kunden hierzu eine Einschätzung abzugeben. Falls aus dem Verifizierungsverfahren eine positive Einschätzung zur Authentizität resultiert, wird das Bewerberprofil mit einem blauen Haken auf der Plattformversehen. Die Authentizität der Arbeitspapiere bzw. die Abgabe einer zutreffenden Einschätzung von Simpmatch kann nicht garantiert werden. Ferner gibt es auf den Simpmatch-Plattformen auch die Variante der handpicked Bewerberprofile. Bei diesen Profilen werden die von dem Bewerber gemachten Angaben von einem Simpmatch-Mitarbeiter (“Recruiting Agent”) persönlich kontrolliert, um eine möglichst hohe Wahrscheinlichkeit der Korrektheit der Angaben zu gewährleisten. Darüber hinaus führt der Recruiting Agent eine manuelle Beurteilung der Kandidaten anhand objektiver, vom Kunden in der Stellenbeschreibung spezifizierter Kriterien durch, um die relevantesten Bewerber vorzufiltern. Der Kunde hat schließlich die Möglichkeit, diverse erforderliche Arbeitspapiere aus der Simpmatch-Software herunterzuladen, sofern sie vom Bewerber zur Verfügung gestellt werden und Simpmatch nicht bereits eine Einschätzung zu deren Authentizität abgegeben hat.

4.3 Recruiting Features

Die Simpmatch-Software bietet eine Vielzahl von technischen Recruiting Features und Kommunikationslösungen für einen zielgerichteten Prozess. Dazu gehören insbesondere der Recruiting Assistant und der Matching-Algorithmus für die vorgelagerte Zuordnung der Bewerberprofile, der Online-Editor zur Erstellung von Stellenanzeigen, das Applicant Tracking System ("ATS") und die automatisierte Kommunikationshilfe mit denBewerbern.

4.4 Talent Solution, Application Push, Stellenanzeigen & Talent Service

4.4.1 Talent Solution

Als Talent Solution versteht man die persönliche Ansprache von vielversprechenden Kandidaten mit dem Ziel, Interessenten für das eigene Unternehmen zu gewinnen. Durch die Bereitstellung eines Bewerberpools (“Simpmatch-Pool”) versucht Simpmatch das Recruiting des Kunden auf geeignete Kandidaten für eine zu besetzende Stelle zu richten. Der Simpmatch-Pool steht während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Er beinhaltet Jobsuchende aus diversen Berufsgruppen. Jene Berufsgruppen werden auf den Websites der Simpmatch untergeordneten Marken (https://www.driverhero.de/ / https://www.workerhero.com/) näher beschrieben. Der Simpmatch-Pool enthält dabei nur Kandidaten für die Städte/Standorte, in denen Simpmatch aktiv ist. Simpmatch bietet dem Kunden die Möglichkeit, qualifizierte oder verifizierte Kandidaten aus dem Pool für eine zu besetzende Stelle anzufragen. Durch Bestätigung dieser Anfrage erhält der Kandidat die Möglichkeit, mit dem Kunden sowohl Kontakt- als auch Profilinformationen auszutauschen. Daraufhin kann der sich anbahnende Arbeitsvertrag durch ein Gespräch aus der Ferne per Telefon oder Videotelefonie oder auch persönlich besprochen werden. Die Dauer des Gesprächs wird im Voraus zwischen dem Kunden und dem Kandidaten vereinbart. Bricht eine Seite den Bewerbungsprozess vor der eigentlichen Durchführung des Jobinterviews ab, entweder durch Nichterscheinen oder durch Absage, so gilt das Gespräch dennoch als vollständig durchgeführt, sofern die verfügbaren Bewerberdaten zwischen dem Kandidaten und dem Kunden ausgetauscht worden sind. Jeder Talent Solution-Plan enthält ein bestimmtes Kontingent an Bewerbungen oder Einstellungen. Dieses Kontingent kann bei Bedarf durch Anpassung des Talent Solution-Plans erhöht werden. Jene Erhöhung erfordert eine Anfrage in Textform über die Simpmatch-Software oder an die Simpmatch-Vertriebs- oder die Customer-Success-Abteilung.

4.4.2 Application Push / Recruiting Kampagne

Simpmatch agiert als operativer Marketingexperte für den Kunden und erstellt einen Mix aus Maßnahmen, um eine möglichst hohe Zahl an neuen potentiellen Kandidaten für den Kunden zu generieren. Simpmatch automatisiert, überwacht und optimiert die Prozesse mit Hilfe von Web Analytics Daten, programmatischen Performance Daten, Kandidaten Personas und HR Analytics, um einen nachhaltigen Kandidatenpool für denKunden aufzubauen. Ferner erzeugt Simpmatch einen Performance Report, um die Effektivität der Zielgruppenauswahl zu schärfen und dies dem Kunden zu demonstrieren. Städte/Standorte, in denen Simpmatch derzeit nicht aktiv ist, können nach Absprache durch Application-Push-Maßnahmen erschlossen werden.

4.4.3 Stellenanzeigen

Simpmatch bietet dem Kunden die Möglichkeit, auf den Simpmatch-Plattformen individuelle Stellenanzeigen zu schalten, um innerhalb des Simpmatch-Pools gesondert auf zu besetzende Stellen hinzuweisen. Ein Zugang zur Simpmatch-Software wird dabei nicht gewährt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Schaltung seiner Stellenanzeige nicht gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen verstößt. Es ist uns gestattet, Stellenanzeigen zu sperren, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder gegen die vorliegenden AGB verstoßen. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht des Verstoßes ausgeräumt ist. Bei einem Vorfall im Sinne des vorstehenden Absatzes fordern wir Sie unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Ausräumung des Vorwurfs auf.Mit der Sperrung der der Stellenanzeige warten wir bis zum Fristablauf ab, wenn dies im Einzelfall ohne Gefährdung unserer berechtigten Interessen möglich sein sollte oder wenn unser berechtigtes Interesse an einer sofortigen Sperrung Ihr berechtigtes Interesse an einer Fortsetzung der Anzeigenschaltung im Einzelfall nicht überwiegen sollte.

4.4.4 Talent Service

Simpmatch erstellt und führt für den Kunden eine dedizierte Suche für eine zu besetzende Stelle durch. Dabei generiert ein Recruiting Agent handpicked Profile für den Kunden, sodass die Mindestanzahl an den in einem Dienstvertrag oder in einer Auftragsbestätigung festgelegten tatsächlichen Bewerbungen erfolgversprechender Kandidaten (Bewerbergarantie) oder Einstellungen (Einstellungsgarantie) erreicht werden kann. Neben einer Mindestanzahl an Bewerbungen und Einstellungen ist in einem Talent Service-Plan auch eine Zahl an kostenfreien Einstellungen aus den Bewerbungen kontingentiert. Die Kosten für Einstellungen, die über dieses kostenfreie Kontingent an Einstellungen hinausgehen, sind in dem jeweiligen Dienstvertrag / Auftragsbestätigung geregelt. Für jeden Vertragsschluss im Rahmen des Talent Service-Plans gewährt Simpmatch dem Kunden eine sogenannte Probezeit-Garantie. Das heißt, falls ein Arbeitsverhältnis, welches aus einem Talent Service-Plan resultiert, ab Vertragsschluss nicht sechs (6) Monate überdauert, wird dieses auf das Kontingent von kostenfreien Einstellungen bei der Buchung eines neuen Talent Service-Plans angerechnet.

4.5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde wird die Leistungserbringung von Simpmatch durch geeignete Kooperationshandlungen fördern. Dies beinhaltet insbesondere die Empfehlungen von Simpmatch im Hinblick auf eine zielgerichteteZusammenarbeit umzusetzen. Des Weiteren hat der Kunde eine Pflicht zur Mitwirkung hinsichtlich eines Talent Solution-Plans, um einen Anspruch auf Erfüllung der Mindestbewerbungszahl zu haben. Folglich muss der Kunde im Laufe eines Vertragsmonats eine ausreichende Zahl an Anfragen auf einer Simpmatch-Plattformen an Kandidaten verschicken. Dabei ergibt sich die ausreichende Zahl an Anfragen aus der dreißigfachen Mindestanzahl an Bewerbungen. Ohne Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht, deren Erfüllung der Kunde im Streitfalle auch nachzuweisen hat, entsteht kein Anspruch aus der in Ziffer 4.4.1 genannten Bewerber-Garantie. Ferner muss der Kunde das Nichterreichen der in einem Vertrag spezifizierten Mindestanzahl innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablauf des jeweiligen Monats im Rahmen eines Talent Solution-Plans und nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit im Rahmen eines Application Push-/ TalentService-Plans in Textform rügen, um den Anspruch aus der Bewerber-Garantie geltend machen zu können. Der Kunde hat ferner eine Pflicht zur Mitwirkung hinsichtlich des TalentService-Plans, um einen Anspruch auf Erfüllung der Mindesteinstellungen zuhaben. Der Kunde muss im Laufe der Vertragslaufzeit mindestens 20% der erhaltenen Bewerbungen zu einem Bewerbungsgespräch einladen und einer ensthaftes, ergebnisoffenes Bewerbungsgespräch führen. Außerdem muss der Kunde die Besetzung der Stelle durch einen anderen Anbieter oder Kanalmelden, sofern dieser die Einstellungsgarantie beeinflusst. Ohne Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht entsteht kein Anspruch aus der in Ziffer 4.4.4 genannten Einstellungs-Garantie. Es entsteht ferner kein Anspruch aus der in Ziffer 4.4.4 genannten Einstellungs-Garantie, wenn die Gründe für die Nichteinstellung ausschließlich aus der Sphäre des Kunden stammen, wie etwa beschlossene Einstellungsstopps oder vergleichbare wirtschaftliche Gründe auf Seiten des Kunden. Schließlich hat der Kunde hinsichtlich des Talent Service-Plans die Pflicht, jedes Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses, welches auf einer Bewerbung von einer Simpmatch-Plattform resultiert, an Simpmatch inTextform innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsschluss zu melden. Diese Pflicht entsteht ab dem Startdatum des Talent Service-Plans und endet sechs (6) Monate nach der Beendigung des Leistungsaustausches. Falls dieser Pflicht nicht nachgekommen wird, hat der Kunde an Simpmatch eine Zahlung in Höhe von 20.000 EUR zu leisten. Darüber hinaus muss der Kunde, um einen Anspruch auf die Probezeit-Garantie zu begründen, Simpmatch jede Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, welches aus einem Talent Service-Plan resultiert, innerhalb von vierzehn Tagen in Textform melden.

4.6 Ausführung

Simpmatch ist berechtigt, Dienste Dritter im Rahmen der Leistungserbringung in Anspruch zu nehmen. Diese Berechtigung beinhaltet unter anderem das Recht, etwaige für das Auftragsverhältnis relevante Kundeninformationen an einen Dritten weiterzugeben. Der Kunde kann die Zustimmung nur bei Vorliegen von sachlichen Gründen verweigern.

5. Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich enthält der gesonderte Dienstvertrag oder die Auftragsbestätigung die Vereinbarung zwischen den Parteien über die vom Kunden an Simpmatch zu zahlende Vergütung. Sofern im gesonderten Dienstvertrag oder in der Auftragsbestätigung nicht anderweitig angegeben, werden die Dienstleistungen wie folgt abgerechnet: Die Abonnementgebühren (Talent Solution/Talent Service) sind grundsätzlich als einmalige Vorauszahlung zu leisten. Nach gesondertem Wunsch des Kunden kann die Abonnementgebühr auch in monatlichen oder quartalsmäßigen Teilbeträgen über die Laufzeit des Vertrages geleistet werden. Das Budget (Application Push/Stellenanzeigen) ist als einmalige Vorauszahlung zu leisten. Nach gesondertem Wunsch des Kunden kann das Budget auch in monatlichen oder quartalsmäßigen Teilbeträgen über die Laufzeit des Vertrages geleistet werden.Jede weitere Zusatzleistung, wie beispielsweise der Recruiting Support, als auch die Einrichtung- und Schulungsgebühren sind als einmalige Vorauszahlung zu leisten. Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Alle Zahlungen werden in Euro abgerechnet und grundsätzlich über die von Simpmatch angebotenen Online-Bezahlverfahren abgewickelt. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Ab Eintritt des Zahlungsverzugs berechnet Simpmatch Mahngebühren und Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe. Der Kunde trägt alle Kosten eines eventuell folgenden gerichtlichen Mahnverfahrens. Außerdem behalten wir uns vor, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Alle im Rahmen eines Vertrages zu zahlenden Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer ("USt."). Falls jedoch USt. anfällt, trägt diese der Kunde. Alle gegebenenfalls anfallenden Überweisungen werden per Electronic Funds Transfer auf folgendes Konto getätigt:

Kontoinhaber: Simpmatch GmbH

Bankname: Commerzbank

IBAN: DE34 7004 0048 0857 8460 00

BIC: COBADEFFXXX.

Dabei sind alle Zahlungen unter Angabe der Simpmatch-Rechnungsnummer zu leisten. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

6. Laufzeit und Beendigung der Vereinbarung

Grundsätzlich enthält der gesonderte Dienstvertrag oder die Auftragsbestätigung die Vereinbarung der Parteien über die Laufzeit des. Vertragsverhältnisses. Folgende Regelungen zur Laufzeit gelten, falls der gesonderte Dienstvertrag oder die Auftragsbestätigung keine abweichendenVereinbarungen enthalten: Hinsichtlich des Talent Solution-Plans und des Talent Service-Plans gilt, dass sich deren Laufzeit nach Ablauf automatisch um den ursprünglichen Zeitraum verlängert, es sei denn, eine Vertragspartei kündigt den Vertrag schriftlich mindestens vor Ablauf des letzten Viertels der ursprünglichen Laufzeit. Hierbei sind Telekommunikationsmittel ausgeschlossen. Hinsichtlich des Application Push- und des Stellenanzeigen- gilt, dass derLeistungsaustausch mit Ablauf der Laufzeit endet. Des Weiteren hat der Kunde nach Beendigung des laufenden Vertragsverhältnisses die Möglichkeit, noch vier (4) Wochen auf seine Daten in der Simpmatch-Software zuzugreifen. Eine ordentliche Kündigung ist während des Leistungszeitraums ausgeschlossen. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die in den Artikeln 7, 10 und 11 dieser AGB enthaltenen Bestimmungen überdauern den Ablauf oder die Kündigung des Vertrages für unbestimmte oder für die in den Bestimmungen festgelegte Zeit.

7. Urheber- und sonstige Leistungsschutzrechte

7.1 Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder anderen Rechten

In dem vorliegenden Vertragsverhältnis werden keine Eigentums- oder Nutzungsrechte, Lizenzen oder sonstige Rechte an der Software von Simpmatch auf den Kunden übertragen. Alle Rechte an der vom Kunden genutzten Software, an den Marken, Titeln, Warenzeichen und Urheberrechten von Simpmatch sowie an sonstigen geistigen Eigentumsrechten verbleiben uneingeschränkt bei Simpmatch.

7.2 Urheberrecht an den von Simpmatch veröffentlichten Informationen

Alle von Simpmatch veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht von Simpmatch. Ausgenommen hiervon sind lediglich die von Simpmatch veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen, die vom Kunden oder einem Dritten erstellt und von Simpmatch unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.

7.3 Urheber und Inhaber von Datenbanken und verwandten Schutzrechten

Simpmatch ist Hersteller und Urheber seiner Datenbanken im Sinne von §87a Urhebergesetz (“UrhG”) und § 4 UrhG und Inhaber aller damit verbundenen Exklusivrechte.

8. Datennutzung und Datenschutz

8.1 Definitionen

Für die Zwecke des vorliegenden Artikels 8 haben die Begriffe"personenbezogene Daten", ”Verantwortlicher”, ”Auftragsverarbeiter”, ”betroffene Person”, "besondere Kategorien personenbezogener Daten","Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten", "Empfänger" und"Aufsichtsbehörde" die gleiche Bedeutung wie in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (“DSGVO”). "Bewerberdaten" sind alle personenbezogenen Daten, die dem Kunden im Rahmen unserer Dienstleistungen über die Kandidaten offengelegt werden.

8.2 Einhaltung der Datenschutzgesetze

Simpmatch und der Kunde verpflichten sich, alle anwendbaren Datenschutzgesetze oder -vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung personenbezogener Daten einzuhalten, einschließlich und insbesondere die der DSGVO. Für die Zwecke der DSGVO erkennen die Parteien an, dass jede von ihnen getrennt und unabhängig die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit diesen AGB bestimmt. Die Parteien verarbeiten diese personenbezogenen Daten nicht als gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche. Jede Vertragspartei erfüllt die Verpflichtungen, die für sie als für die Verarbeitung Verantwortliche im Rahmen der DSGVO gilt und jede ist einzeln und gesondert für ihre eigene Compliance verantwortlich.

8.3 Verpflichtungen

Jede Partei stellt in ihrem Verantwortungsbereich sicher:

- dass sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung personenbezogener Daten und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Zerstörung oder Beschädigung personenbezogener Daten ergreift, und

- dass sie die andere Partei in angemessener Weise bei der Erfüllung von Anträgen auf Wahrung der Rechte der betroffenen Personen unterstützt.

8.4 Verwendung von Bewerberdaten

Der Kunde wird die Bewerberdaten ausschließlich für seine eigenen Personalbeschaffungszwecke erheben und/oder verwenden. Der Kunde wird insbesondere die Bewerberdaten nicht für die Personalbeschaffung Dritter verwenden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kunden, welche selbst als Personaldienstleister zu qualifizieren sind. Deren Berechtigung zur Bewerberdatenerhebung und/oder -verwendung erstreckt sich ausschließlich auf das bestehende Auftragsverhältnis. Wenn und soweit der Kunde unberechtigt Bewerberdaten an Dritte weitergibt, verwirkt er eine Vertragsstrafe. In weiterer Folge hat der Kunde an Simpmatch eine Zahlung in Höhe von 10.000 EUR zu leisten. Simpmatch behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor. Des Weiteren gehen alle Ansprüche aufgrund der unberechtigten Datenweitergabe zu Lasten des Kunden.

8.5 Berechtigungsnachweise

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die volle Verantwortung für alle Aktivitäten zu übernehmen, die unter seinem Kundenkontonamen, unter dem Kundenkontonamen eines autorisierten Mitarbeiters des Kunden oder unter anderen Anmeldeinformationen des Kunden stattfinden. Der Kunde stimmt zu, sein Konto nicht zu verkaufen, zu übertragen, abzutreten oder anderen zu erlauben, es zu benutzen, soweit es diese AGB nicht gestatten. Der Kunde verpflichtet sich, Simpmatch unverzüglich über jede unbefugte Nutzung eines dem Kunden zugewiesenen Passworts oder Kontos oder jede andere Verletzung der Sicherheit oder Vertraulichkeit zu informieren. In einem solchen Fall hat Simpmatch das Recht, ohne Beschränkung anderer Rechte unter diesen AGB, das Konto zu löschen.

9. Kooperation in den Medien

9.1 Integration des Logos des Kunden auf der Website

Der Kunde ermächtigt Simpmatch, das Logo des Kunden auf der Simpmatch-Website und auf den Websites der Simpmatch untergeordneten Marken zu veröffentlichen. Diese Maßnahme wird ergriffen, um potenzielle Bewerber auf die Personaleinstellungsabsichten des Kunden hinzuweisen.

9.2 Social Media & Jobportale

Der Kunde ermächtigt Simpmatch während der Vertragslaufzeit seinen Firmennamen und -logo in Social-Media-Posts sowie für Anzeigen, insbesondere in Jobportalen, gemäß seinen Markenrichtlinien zu verwenden. Die Verwendung von Bildern und Texten erfolgt grundsätzlich in Abstimmung mit dem Kunden. Darüber hinaus kann der Kunde Simpmatch mit Social-Media-Posts unterstützen, um beide Marken gemeinsam zu stärken. Diese Social-Media-Posts und die damit einhergehende Verwendung von Bildern und Texten bedürfen grundsätzlich der vorherigen Abstimmung.

9.3 Testimonials

Der Kunde und Simpmatch vereinbaren bei gegenseitigem Einverständnis, während und nach der Laufzeit dieses Vertrages mit Testimonials für die Dienstleistungen von Simpmatch zu werben.

10. Vertraulichkeit

10.1 Vorrang einer Vertraulichkeitsvereinbarung ("NDA")

Haben die Parteien ein gegenseitiges NDA abgeschlossen, so gelten die darin enthaltenen Bestimmungen für den Austausch vertraulicher Informationen im Rahmen des Vertragsverhältnisses. Liegt jedoch kein solches NDA vor, so regeln die folgenden Klauseln den Austausch vertraulicher Informationen zwischen den Parteien.

10.2 Vertrauliche Informationen

"Vertrauliche Informationen" im Sinne dieser AGB sind alle technischen und nichttechnischen Informationen, die eine Partei ("Offenbarer") der anderen Partei ("Empfänger") offenbart, unabhängig von der Form, in der dies geschieht. Der vertrauliche Charakter der Informationen wird dem Empfänger entweder zum Zeitpunkt der Offenlegung durch den Offenbarer mitgeteilt oder in Anbetracht der Art oder der Umstände ihrer Offenlegung können sie billigerweise als vertraulich angesehen werden.

10.3 Wechselseitige Verpflichtungen

Damit jede Partei auf die vertraulichen Informationen der anderen Partei zugreifen, sie nutzen und erforderlichenfalls verfolgen kann, vereinbaren die Parteien Folgendes: Jede Partei verpflichtet sich als Empfänger von vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhalten hat, (i) diese vertraulichen Informationen geheim zu halten und (ii) keine vertraulichen Informationen der anderen Partei für andere Zwecke zu verwenden als zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Vertragsverhältnis, und ferner (iii) dass sie vertrauliche Informationen der anderen Partei nur an ihre Mitarbeiter oder Subunternehmer weitergibt, die diese Informationen kennen müssen, um ihre Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zu erfüllen, und bestätigt, dass diese Personen zuvor zugestimmt haben, an Bedingungen gebunden zu sein, die mindestens so restriktiv sind wie die dieses Abschnitts (es sei denn, diese Personen haben als Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsvertrag bereits solchen Bedingungen zugestimmt), und (iv) alle vertraulichen Informationen der anderen Partei mit demselben Maß an Sorgfalt zu behandeln, wie sie auch ihren eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art zuteil werden lässt, in keinem Fall jedoch mit weniger als einem angemessenen Maß an Sorgfalt.

10.4 Ausnahmeregelungen

Die vorgenannten Verpflichtungen gelten nicht, soweit der Empfänger nachweisen kann, dass die Informationen (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt oder zugänglich waren oder später ohne Verschulden des Empfängers allgemein bekannt oder zugänglich wurden; oder (b) sich zu oder nach dem Zeitpunkt, zu dem der Offenbarer sie dem Empfänger mitgeteilt hat, rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit im Besitz des Empfängers befunden haben; oder (c) vom Empfänger unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen des Offenbarers entwickelt wurden, was durch einschlägige Aufzeichnungen belegt werden kann; oder (d) von dem Offenbarer an einen unbeteiligten Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit weitergegeben wurden; oder (e) durch eine schriftliche Zustimmung des Offenbarers abgedeckt waren und daher genutzt werden konnten; oder (f) die offengelegt wurden und auf einem rechtskräftigen Gerichtsbeschluss oder einer behördlichen Anordnung beruhen, insoweit das der rechtskräftige Gerichtsbeschluss oder die behördliche Anordnung eine solche Offenlegung vorschreibt.

10.5 Laufzeit der Vertraulichkeitsbestimmungen

Die Verpflichtungen gelten während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnis.

11. Garantien / Haftung

11.1 Garantien

Simpmatch übernimmt keine Garantien, mit Ausnahme der Garantien, die ausdrücklich in diesen AGB in Verbindung mit einem Dienstvertrag oder einer Auftragsbestätigung genannt werden oder den Garantien, die Simpmatch gesetzlich vorgeschrieben sind.

11.2 Haftung

Die Haftung der Parteien stellt sich wie folgt dar: (a) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen, mit Ausnahme der Haftung im Falle der nachfolgenden Ziffern. (b) Die Parteien haften unbeschränkt für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen, die auf Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten einer Partei, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen bei der Handhabung dieser AGB oder eines Vertrages im Zusammenhang mit diesen AGB oder beider Erfüllung von Pflichten im Rahmen dieser AGB oder eines Vertrages im Zusammenhang mit diesen AGB zurückzuführen sind. (c) Die Parteien haften unbeschränkt für die Verletzung von Pflichten, die für diese AGB und/oder für einen im Zusammenhang stehenden Vertrag wesentlich sind ("Kardinalpflichten"). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die einer Partei durch den Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck auferlegt werden oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Hierbei ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

11.3 Pflicht zur Schadensbegrenzung

Jede Vertragspartei ist verpflichtet, den Schaden, der ihr im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung entsteht, zu begrenzen.

12. Sonstiges

Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB oder eines mit diesen im Zusammenhang stehenden Vertrages als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, so bleibt die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In einem solchen Fall bemühen sich die Parteien, eine rechtlich wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Absicht der Parteien am besten gerecht wird. Diese AGB, alle Verträge, welche diese AGB miteinbeziehen und die in Bezug genommenen Anhänge stellen die endgültige und vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Die Parteien haben keine weiteren Zusicherungen vereinbart. Ergänzungen oder Änderungen der diese AGB einbeziehenden Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 126 BGB). Telekommunikationsmittel sind dabei ausgeschlossen. Ferner werden keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Jede Vertragspartei kann die zwischen den Parteien zu Stande gekommenen Verträge im Falle einer Fusion, Übernahme oder Unternehmensumstrukturierung an einen Rechtsnachfolger übertragen, der das gesamte oder einen wesentlichen Teil des Vermögens der betreffenden Vertragspartei übernimmt. Falls Simpmatch von seinem Übertragungsrecht Gebrauch macht, wird dem Kunden das Recht eingeräumt, sich von der vertraglichen Beziehung durch eine Kündigung zu lösen, welche zum Zeitpunkt der Ausübung des Übertragungsrecht wirksam wird. Im Falle eines Widerspruchs oder einem Konflikt zwischen den Bedingungen dieser AGB und einem diese miteinbeziehenden Vertrag gehen die Regelungen dieser AGB vor (Geltungsvorrang). Diese AGB und alle Verträge, in denen vorliegende AGB miteinbezogen worden sind, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Parteien vereinbaren, dass das UN-Kaufrecht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die Parteien vereinbaren und unterwerfen sich hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in München für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB oder aus diesen miteinbeziehenden Verträgen ergeben. Während der Laufzeit eines Vertragsverhältnisses und für ein (1) Jahr danach verpflichtet sich jede Partei, weder für sich selbst noch für einen Dritten Personal der anderen Partei, das an der Erbringung oder Überwachung der Dienstleistungen beteiligt ist, ohne Zustimmung zur Einstellung zu bewegen oder einzustellen.

Stand Januar 2024, V1.7

This is some text inside of a div block.